Fahrabzeichen
Die Fahrabzeichen, die die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) vergibt, sind ebenfalls für verschiedene Berufsbilder und Funktionen, die im Zusammenhang mit dem Fahren von Pferden / Gespannpferden und dem Fahrsport stehen, von Bedeutung. So werden bestimmte Fahrabzeichen unter anderem für den Fahrlehrer, den Fahrwart oder für Richter, die bei Pferdeleistungsprüfungen im Fahren eingesetzt werden, als Basis zum Nachweis der Qualifikation angesehen.
Übersicht der Fahrabzeichen / Qualifikations- bzw. Sachkundenachweise:
- Deutscher Fahrpass / DFP
(Voraussetzung hierfür ist der Basispass Pferdekunde)
Fahrabzeichen Geländefahren
- Abzeichen Wanderfahren
Wanderfahrabzeichen Stufe 1
Wanderfahrabzeichen Stufe 2 - Abzeichen Distanzfahren
Distanzfahrabzeichen Stufe 1
Distanzfahrabzeichen Stufe 2
Deutsche Fahrabzeichen
- Deutsches Fahrabzeichen Klasse IV / DFA IV
- Deutsches Fahrabzeichen Klasse III / DFA III (Einspänner / Zweispänner)
- Deutsches Fahrabzeichen Klasse III / DFA III (Vierspänner)
- Deutsches Fahrabzeichen Klasse II / DFA II (Zweispänner)
- Deutsches Fahrabzeichen Klasse II / DFA II (Vierspänner)
- Deutsches Fahrabzeichen Klasse I / DFA I (Vierspänner)
- Deutsches Fahrabzeichen Gold
- Deutsches Fahrabzeichen Gold für Fahrer mit Behinderung
Für die Prüfungen zu den Fahrabzeichen ist das Achenbach-System verbindlich vorgeschrieben.
Durch die deutschen Fahrabzeichen sollen theoretische und praktische Basiskenntnisse und Fähigkeiten im Fahrsport vermittelt und geprüft werden. Daneben soll eine sinnvolle Fahrausbildung, die sich an den Richtlinien für Reiten und Fahren orientiert, gefördert werden. Fahrer sollen außerdem durch die verschiedenen Fahrabzeichen einen Leistungsanreiz und die Möglichkeit zur Überprüfung ihres jeweiligen Leistungsstandes haben.