Pferdeanhängerversicherung

Ob Sie gesetzlich zum Abschluss einer Pferdeanhängerversicherung bzw. einer Haftpflichtversicherung des Pferdeanhängers verpflichtet sind, hängt davon ab, wie Sie Ihren Pferdeanhänger beim Straßenverkehrsamt angemeldet bzw. zugelassen haben.

Im Prinzip stehen Ihnen zur Anmeldung / Zulassung eines Pferdeanhängers zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

Sie können sich dafür entscheiden, dass Sie den Pferdeanhänger ausschließlich zum Pferdetransport anmelden. Dann erfolgt eine Zulassung als so genannter Sportanhänger. In diesem Fall dürfen Sie keine anderen Dinge im Pferdeanhänger transportieren. Hilfe beim Umzug oder ein Transport von Heu und Stroh für die Pferde ist tabu. Für Pferdeanhänger, die als Sportanhänger zugelassen sind, besteht keine Versicherungspflicht und keine Steuerpflicht. Es gibt keine herkömmlichen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 – früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) für den Sportanhänger, sondern nur eine ABE, die bei der Anmeldung (Anmeldepflicht besteht) vorgelegt werden muss. Pferdeanhänger, die als Sportanhänger zugelassen sind, bekommen „grüne“ Nummernschilder. Sportanhänger sind solange sie an ein Zugfahrzeug angehangen sind, über die Haftpflichtversicherung dieses Fahrzeuges mitversichert. Wenn Sie nicht in Gebrauch sind (frei stehend), haben sie keinen Versicherungsschutz, sofern keine zusätzliche Pferdeanhängerversicherung abgeschlossen wurde.

Die andere Möglichkeit besteht darin, den Pferdeanhänger „regulär“ anzumelden. In diesem Fall erhält der Pferdeanhänger ein eigenes KFZ-Kennzeichen und kann zu „beliebigen“ Zwecken verwendet werden. Für die derartige Zulassung des Pferdeanhängers ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief) erforderlich. Es besteht Steuerpflicht und Versicherungspflicht (Haftpflichtversicherung für Pferdeanhänger).

Haftpflichtversicherung für Pferdeanhänger

Bei regulär zugelassenen Pferdeanhängern ist der Abschluss einer Pferdeanhängerversicherung in Form einer Haftpflichtversicherung für den Pferdeanhänger verpflichtend. Zusätzlich können Sie außerdem noch eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung für den Pferdeanhänger abschließen. Die Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung können Sie übrigens auch als alleinige Pferdeanhängerversicherung für den als Sportanhänger angemeldeten Pferdeanhänger abschließen.

Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung alle Schäden, die der Pferdeanhänger verursacht, wenn er nicht an einem Zugfahrzeug angehangen ist oder sich vom Zugfahrzeug losgerissen hat. Außerdem tritt die Haftpflichtversicherung ein, wenn durch den Anhänger andere Hänger, Gegenstände oder im schlimmsten Fall Personen zu Schaden kommen. Dieses kann beispielsweise passieren, wenn der Pferdeanhänger vom Sturm umgekippt wird oder beim Rangieren von Hand außer Kontrolle gerät.

Teilkaskoversicherung für Pferdeanhänger

Durch eine Teilkaskoversicherung kann der Pferdeanhänger – grob vereinfacht ausgedrückt – gegen Schäden versichert werden, die durch Fremdwirkung verursacht werden. Dazu gehören Sturmschäden am Anhänger oder aber auch der Diebstahl des Pferdeanhängers.

Vollkaskoversicherung für Pferdeanhänger

Mit einer Vollkaskoversicherung können Sie Ihren Pferdeanhänger gegen Schäden versichern, die Sie als Besitzer bzw. Halter verschulden. So ist der Anhänger beispielsweise durch die Vollkaskoversicherung versichert, wenn Sie einen Verkehrsunfall verschulden, wobei der Hänger zu Schaden kommt. Durch die Vollkaskoversicherung des Zugfahrzeugs werden Schäden am Pferdeanhänger nämlich nicht gedeckt.