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Equidenpass
Beim Equidenpass, der auch als Pferdepass bezeichnet wird, handelt es sich um ein Dokument, das von der Europäischen Union seit 2000 für alle Einhufer vorgeschrieben ist. Im Equidenpass ist eine genaue Beschreibung des Pferdes inklusive Chipnummer und/oder Brandzeichennummer. Außerdem ist im Equidenpass vermerkt, ob ein Pferd als Schlachttier vorgesehen ist. Pferde, die zur Schlachtung bestimmt sind, dürfen bestimmte Medikamente nicht verabreicht bekommen. Wurde ein Pferd einmal von einem Besitzer als „Nicht-Schlachttier“ deklariert, so kann dieses selbst von einem späteren Besitzer nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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