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Körung

Im Rahmen der Körung lassen Richter einen Hengst zur Zucht zu (Deckerlaubnis). Bei der Körung werden die züchterischen Qualitäten des Hengstes beurteilt. Man spricht dann von einem gekörten Hengst. Die Durchführung von Körungen erfolgt durch die zuständigen Zuchtverbände / Zuchtvereine. Daneben gibt es noch den Ausdruck angekört: Ein angekörter Hengst besitzt eine Deckerlaubnis. Bei einem abgekörten Hengst wurde diesem die Deckerlaubnis seitens des Verbandes aberkannt. Abgekörte Hengste müssen laut EU-Gesetz nicht kastriert werden, weil ihnen die Deckerlaubnis entzogen wurde. Die Nachtzucht eines abgekörten Hengstes hat nur keinen Anspruch auf Papiere vom zuständigen Zuchtverband.